Was ist MARPOL Anlage I, wie funktioniert ein Öl-Wasser-Trenner (OWS) und welche Ausrüstung ist vorgeschrieben? Wir erklären die Regeln zur Verhütung von Ölverschmutzung auf Schiffen.
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Yazar
Schiffe müssen ölhaltiges Bilgewasser, das sich im Maschinenraum ansammelt, vor dem Ablassen ins Meer reinigen. Die internationale Regelung hierfür ist MARPOL Anlage I. Die wichtigste Ausrüstung hierfür ist der Öl-Wasser-Abscheider (Oily Water Separator - OWS). In diesem Leitfaden erläutern wir die Anforderungen der MARPOL Anlage I und die zugehörige Ausrüstung.
MARPOL (Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) ist die wichtigste internationale Regelung zur Verhinderung der Meeresverschmutzung durch Schiffe. Es gibt Anhänge (Annex) für verschiedene Verschmutzungsarten: Anlage I für Öl, Anlage IV für Abwasser, Anlage V für Müll, Anlage VI für Luftemissionen usw.
Anlage I begrenzt die Einleitung von Öl und ölhaltigen Gemischen von Schiffen ins Meer streng. Bilgewasser aus dem Maschinenraum darf nur unterhalb der Grenze von 15 ppm (15 Teile pro Million) und nach Durchlaufen einer zugelassenen Ausrüstung ins Meer eingeleitet werden. Schiffe sind außerdem verpflichtet, alle Öltransfers im Öltagebuch (Oil Record Book) zu dokumentieren.
Der OWS und der 15-ppm-Monitor erfordern regelmäßige Wartung und Kalibrierung; ein defektes System stellt sowohl ein Umwelt- als auch ein rechtliches Risiko dar. Bei Hafenstaatkontrollen (PSC) werden die Funktionsfähigkeit dieser Ausrüstung und das Öltagebuch überprüft. Verstöße können zu schweren Strafen führen.
Sie können Filter/Elemente für Öl-Wasser-Abscheider, 15-ppm-Sensoren und Ersatzteile für Bilgeausrüstung auf E-ShipSupply mit dem IMPA-Code suchen und über Lieferantenanzeigen beziehen.
Sie begrenzt die Einleitung von Öl und ölhaltigen Gemischen von Schiffen ins Meer und schreibt vor, dass Bilgewasser aus dem Maschinenraum unter 15 ppm und nach Durchlaufen einer zugelassenen Ausrüstung eingeleitet werden muss.
Er trennt das Öl vom Bilgewasser und reduziert den Ölgehalt für die Einleitung unter die gesetzliche 15-ppm-Grenze.
Es ist der maximale Ölgehalt im Bilgewasser, das ins Meer eingeleitet werden darf; er bedeutet 15 Teile Öl pro Million Teile Wasser.
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