Überblick über SOLAS Kapitel III
SOLAS (Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) Kapitel III, „Rettungsmittel und -vorrichtungen“, legt die Mindestsicherheitsstandards für alle in der internationalen Fahrt eingesetzten Handelsschiffe fest. Das Kapitel wurde 1983 umfassend überarbeitet, wobei die wichtigsten Änderungen 2020 und 2023 in Kraft traten. Es wirkt zusammen mit Kapitel II-2 (Brandschutz); diese beiden Kapitel definieren die grundlegende Sicherheitsausrüstung, die ein Schiff mitführen muss, um die Hafenstaatkontrolle zu bestehen.
Kapitel III gilt für Schiffe mit 500 BRZ und mehr in der internationalen Fahrt; für kleinere Schiffe und solche in der eingeschränkten Küstenfahrt gelten angepasste Anforderungen. Die Ausrüstung muss typgeprüft sein, sofort zugänglich verstaut und nach einem dokumentierten Zeitplan gewartet werden.
Wesentliche Ausrüstungskategorien gemäß SOLAS Kapitel III
Regel 7: Persönliche Rettungsmittel
- Rettungswesten: SOLAS-konform, eine pro Person plus 10 % Reserve. Müssen sofort zugänglich verstaut werden.
- Eintauchanzüge (Überlebensanzüge): einer pro Person auf Schiffen in kalten Gewässern. Anlegezeit von maximal 2 Minuten.
- Rettungsringe: je nach Schiffslänge — 8 Stück bei Schiffen zwischen 100 und 150 m; bis zu 12 Stück bei Schiffen über 300 m. 50 % davon mit selbstzündendem Licht, mindestens 2 mit selbsttätigem Rauchsignal.
Regeln 17–20: Überlebensfahrzeuge
- Frachtschiffe: mindestens ein vollständig geschlossenes Rettungsboot, das alle an Bord befindlichen Personen aufnehmen kann, sowie Rettungsflöße mit einer Kapazität von 100 % der Personen auf jeder Schiffsseite. Alternativ zwei geschlossene Rettungsboote, je eines auf jeder Schiffsseite.
- Fahrgastschiffe: Rettungsflöße mit einer Kapazität von 25 % der Personen auf jeder Schiffsseite und eine Gesamtkapazität der Rettungsboote von 100 %.
- Freifall-Rettungsboote: insbesondere für bestimmte Frachtschiffstypen wie Massengutfrachter und Tanker als Alternative zugelassen.
Regeln 32–33: Notsignale
- 12 Fallschirm-Leuchtraketen (SOLAS-zugelassen)
- 6 Handfackeln pro Rettungsboot/Rettungsfloß
- 2 schwimmende Rauchsignale pro Bereitschaftsboot
- Das Verfallsdatum muss innerhalb von 3 Jahren ab Herstellung liegen; in Hochrisikogebieten jährlich auszutauschen
Aussetzvorrichtungen (Regeln 13–16)
Überlebensfahrzeuge sind nur dann nützlich, wenn sie unter realen Bedingungen sicher ausgesetzt werden können. SOLAS schreibt vor, dass Rettungs- und Bereitschaftsboote mit zugelassenen Davits und Winden ausgerüstet sein müssen, mit denen sie bei einer Krängung von bis zu 20° und einem Trimm von bis zu 10° ausgesetzt werden können. Wichtige Punkte:
- Auslösevorrichtungen unter Last/lastfrei müssen dem überarbeiteten LSA-Code entsprechen (die Änderungen von 2014 verschärften nach einer Reihe von Unfällen die Hakenkonstruktion).
- Rettungsboot-Windenbremsen, Läufer (Drahtseile) und Auslösevorrichtungen müssen jährlich überprüft und einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
- Bereitschaftsboote müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten ausgesetzt und eingeholt werden können; die Bergung einer einzelnen Person aus dem Wasser muss möglich sein.
EPIRB- und SART-Anforderungen
Seit 1999 müssen alle SOLAS-Schiffe Folgendes mitführen:
- Eine 406-MHz-frei aufschwimmende EPIRB, die bei der nationalen Behörde registriert ist (MMSI und Schiffsdaten). Jährlich zu testen; die Batterie ist nach dem Zeitplan des Herstellers (in der Regel alle 5 Jahre) auszutauschen.
- Zwei Such- und Rettungstransponder (SART) oder gleichwertige AIS-SART — je einer für das Überlebensfahrzeug auf jeder Schiffsseite.
Die hydrostatische Auslöseeinheit (HRU) der EPIRB muss am Verfallsdatum ausgetauscht werden — eine abgelaufene HRU ist eine der häufigsten Beanstandungen bei der Hafenstaatkontrolle.
Brandschutzausrüstung (SOLAS Kapitel II-2)
Rettungsmittel sind nur die Hälfte der Sicherheitsausrüstung eines Schiffes. SOLAS Kapitel II-2 regelt Brandschutz, -erkennung und -bekämpfung, und die Besichtiger prüfen dies ebenso genau wie Kapitel III. Grundlegende Anforderungen:
- Tragbare Feuerlöscher: in Unterkünften, Maschinen- und Wirtschaftsräumen platziert. Jeder Typ (CO₂, Schaum, Trockenpulver) muss dem Risiko in dem jeweiligen Bereich entsprechen.
- Fest installierte Feuerlöschsysteme: Maschinenräume benötigen ein fest installiertes System — CO₂, Hochexpansionsschaum oder Wassernebel. In Maschinenräumen ist zudem ein fest installiertes lokales Anwendungssystem für Hochrisikokomponenten erforderlich.
- Branderkennung und Alarm: automatische Melder und manuelle Druckknopfmelder in Unterkunfts-, Wirtschafts- und Maschinenräumen, mit einer zentralen Anzeigetafel auf der Brücke.
- Feuerwehrausrüstung: einschließlich umluftunabhängigem Atemschutzgerät (SCBA), feuerfester Kleidung, Sicherheitsleine und Sicherheitslampe — mindestens zwei Sätze, auf großen Schiffen und Fahrgastschiffen mehr.
- EEBD (Notfluchtatemgeräte): in Unterkunfts- und Maschinenräumen vorgehalten, um die Flucht aus einer verrauchten Abteilung zu ermöglichen.
- Feuerlöschpumpen, Hydranten, Schläuche und der Internationale Landanschluss, dazu an den Zugangspunkten ausgehängte Feuerschutzpläne.
Wartungs- und Prüfintervalle
SOLAS Regel III/20 und die zugehörigen Wartungsrichtlinien (MSC.1/Circ.1432 und Änderungen) erfordern einen dokumentierten Zeitplan. Ein typisches Programm:
| Intervall | Prüfungen |
| Wöchentlich | Sichtprüfung aller Überlebensfahrzeuge, Aussetzvorrichtungen und der EPIRB; Anlassen des Rettungsbootmotors; Prüfung von Alarm und Beleuchtung. |
| Monatlich | LSA-Checkliste ausfüllen und protokollieren; Rettungsboot nach Möglichkeit auf das Einbootungsdeck absenken; Bestandsprüfung von Pyrotechnik und Erste-Hilfe-Material. |
| Jährlich | Wartung des Rettungsfloßes an einer zugelassenen Station; Prüfung von HRU und Auslösevorrichtung; EPIRB-Batterie und Selbsttest; Bremsprüfung der Davitwinde. |
| Alle 5 Jahre | Erneuerung/Umkehrung der Rettungsbootläufer (bei Bedarf früher); Belastungsprüfung der Aussetzvorrichtungen. |
Schulung und Übungen der Besatzung (Regel 19)
Die Ausrüstung allein erfüllt SOLAS nicht — die Besatzung muss in ihrer Anwendung geschult sein. Anforderungen:
- Schiffsräumungs- und Feuerlöschübungen: Jedes Besatzungsmitglied nimmt monatlich teil; auf Fahrgastschiffen wird vor oder unmittelbar nach dem Auslaufen eine Sammelübung durchgeführt.
- Bordschulung und -anweisungen: Das SOLAS-Schulungshandbuch und die Wartungsanweisungen müssen in der Arbeitssprache der Besatzung verfügbar sein.
- Übungsaufzeichnungen einschließlich Datum und verwendeter Ausrüstung müssen geführt und bei PSC-Inspektionen vorgelegt werden.
Aktuelle SOLAS-Änderungen, die zu beachten sind
- Aktualisierte Leistungsstandards für hydrostatische Auslöseeinheiten (HRU) (MSC.1/Circ.1612)
- Überarbeitete Wartungsintervalle für Rettungsflöße bei bestimmten kompakten Einheiten
- Neue Anforderungen für MOB-Systeme (Mann über Bord) auf Fahrgastschiffen
- Aktualisierte Anforderungen an die EPIRB-Registrierungsdatenbank
Hafenstaatkontrolle und Folgen der Nichteinhaltung
PSC-Besichtiger legen bei Hafenbesuchen großen Wert auf LSA und Brandschutz. Die häufigsten Mängel, die zu einem Festhalten führen:
- Abgelaufene Pyrotechnik (am häufigsten — mindestens 12 Monate vor Verfall austauschen)
- Überfällige Rettungsfloßwartung
- Funktionsunfähige EPIRB (besteht den hydrostatischen Auslösetest nicht oder Batterie leer)
- Unzureichende Anzahl an Rettungswesten (einschließlich Kinderrettungswesten auf Fahrgastschiffen)
- Versperrter Zugang zu Überlebensfahrzeugen
- Entleerte oder abgelaufene Feuerlöscher und ungeprüfte fest installierte Systeme
Checkliste zur Einhaltung der SOLAS-Sicherheitsausrüstung
Verwenden Sie vor dem Hafenbesuch diese Schnellcheckliste:
- Rettungswesten: Anzahl korrekt (Besatzung + 10 % + Kinderwesten auf Fahrgastschiffen), Lichter funktionieren
- Eintauchanzüge / Rettungsflöße: Anzahl und Wartungsdatum gültig
- Pyrotechnik: Datum gültig (mindestens 12 Monate vor Verfall austauschen)
- EPIRB: registriert, Selbsttest erfolgreich, HRU- und Batteriedatum gültig
- SART / AIS-SART: getestet, Batterien gültig
- Rettungs-/Bereitschaftsboot: Motor läuft, Auslösevorrichtung und Läufer überprüft
- Feuerlöscher, fest installierte Systeme und Melder: gewartet und gekennzeichnet
- Feuerwehrausrüstung und EEBD: vollständig, SCBA gefüllt
- Übungsaufzeichnungen und Schulungshandbuch: aktuell und zugänglich
Häufig gestellte Fragen
Wie oft müssen Rettungsflöße gemäß SOLAS gewartet werden?
Jährlich an einer zugelassenen Servicestation. Das Wartungsdatum wird auf den Rettungsfloßcontainer gestempelt und darf nicht überschritten werden. Einige kompakte Rettungsflöße sind für ein Wartungsintervall von 30 Monaten geeignet — klären Sie dies mit dem Hersteller.
Gilt SOLAS Kapitel III für Schiffe unter 500 BRZ?
Kapitel III gilt vollständig für Schiffe mit 500 BRZ und mehr in der internationalen Fahrt. Kleinere Schiffe und solche in der eingeschränkten Küstenfahrt unterliegen angepassten nationalen Anforderungen, die grundlegenden LSA-Prinzipien gelten jedoch weiterhin.
Was ist der Unterschied zwischen einer EPIRB und einem SART?
Eine EPIRB sendet über Satellit (406 MHz) eine Notmeldung zusammen mit der Identität und Position des Schiffes. Ein SART hingegen ist ein Radartransponder, der Rettern hilft, ein Überlebensfahrzeug aus der Nähe zu orten. SOLAS-Schiffe führen beide mit.
Wie oft sind Schiffsräumungs- und Feuerlöschübungen erforderlich?
Jedes Besatzungsmitglied muss einmal im Monat an einer Schiffsräumungs- und Feuerlöschübung teilnehmen. Fahrgastschiffe führen vor oder kurz nach dem Auslaufen eine Sammelübung für die Fahrgäste durch.
Was sind die häufigsten Mängel bei der Hafenstaatkontrolle?
Abgelaufene Pyrotechnik, überfällige Rettungsfloßwartung, funktionsunfähige EPIRB und entleerte Feuerlöscher stehen ganz oben auf der Liste. Die meisten lassen sich durch einen disziplinierten Wartungsplan vermeiden.
Wo kann ich SOLAS-konforme Sicherheitsausrüstung kaufen?
Kaufen Sie nur bei Lieferanten mit MED- (Schiffsausrüstungsrichtlinie der EU) oder gleichwertigen Zulassungszertifikaten. E-ShipSupply listet geprüfte Lieferanten, die bei jeder Bestellung Zertifikate auf Produktebene bereitstellen.